Raeke Dolmetschservice

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Urkundenübersetzer

Urkundenübersetzer ist eine Arbeitsbezeichnung für eine Reihe, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen amtlichen und geschützten Bezeichnungen einer Berufsgruppe. Sie arbeiten als vereidigte / beeidigte / öffentlich bestellte / ermächtigte Übersetzer. Ihre Vergütung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Sie werden i.d.R. von dem für ihren Wohnort zuständigen Landgerichtspräsidenten nach ländereigenen Vorschriften bestellt.

Der Übersetzer bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung. Es handelt sich nicht um eine Beglaubigung im Sinne des Beurkundungsrechts. Dies ist den Ordnungsämtern und den Notaren vorbehalten. Die in einigen Bundesländern übliche Überschrift „Beglaubigte Übersetzung aus der ... Sprache“ ist daher in anderen Bundesländern verboten. Vielmehr wird dort von „Bestätigen“ der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung gesprochen.